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Winterdienst in Freudenstadt

Räumen und Streuen, bevor die ersten Bewohner aus dem Haus gehen.

Winterdienst

Im Schwarzwald ist Schnee kein Ausnahmefall

Freudenstadt liegt auf rund 730 Metern Höhe. Schnee und Glätte sind hier keine Ausnahme, sondern jeden Winter Alltag, oft schon früh im Jahr.

Als Eigentümer oder Vermieter sind Sie für sichere Wege auf Ihrem Grundstück verantwortlich und meist auch für den Gehweg davor. Stürzt jemand, kann das teuer werden. Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Sie und halten jeden Einsatz schriftlich fest.

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Gut zu wissen

Räum- und Streupflicht: Was für Sie gilt

In Baden-Württemberg regelt jede Gemeinde per Satzung, wann und wie geräumt und gestreut werden muss. Üblich ist werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen etwas später, jeweils bis zum Abend. Die genauen Zeiten stehen in der Streupflicht-Satzung Ihrer Gemeinde.

Die Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Dann zählt im Schadensfall vor allem eines: der Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde. Mit einem beauftragten Winterdienst und einer lückenlosen Dokumentation sind Sie deutlich besser aufgestellt als mit einem Zettel im Treppenhaus.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Winterdienst

Ab wann sind Sie im Einsatz?

Sobald Schnee liegt oder Glätte droht, nach den Zeiten Ihrer Gemeinde. Morgens sind wir vor Ort, bevor die ersten Bewohner zur Arbeit gehen.

Wie wird der Winterdienst abgerechnet?

Das hängt vom Objekt ab. Was am besten passt, besprechen wir bei der Besichtigung, und Sie bekommen den Preis vorher schriftlich.

Wann sollte ich den Winterdienst buchen?

Am besten im Herbst, bevor der erste Schnee fällt. Dann kennen wir Ihr Objekt schon, wenn es darauf ankommt.

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